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Ersatzschulfinanzierung

Wir haben uns besonders auch auf Fragen der Ersatzschulfinanzierung spezialisiert, um Schulen unabhängig davon, ob Sie Unterstützung bei einer Schulgründung oder im laufenden Betrieb wünschen, auf eine wirtschaftlich solide Basis zu stellen.

Oberstes Ziel unserer Beratung ist eine möglichst genaue Erarbeitung der Haushalte und deren unterjährige Kontrolle, so dass die vorhandenen Landesmittel möglichst vollständig ausgeschöpft werden und sich mit der Erstellung der Jahresrechnung keine unerwarteten negativen Abweichungen zum Haushaltsansatz zeigen.

Von Schulungen zur Anfertigung von Haushalt und Jahresrechnung über die Begleitung während des Jahres bei der Aufarbeitung der Daten bis hin zur jährlichen Erstellung von Jahresrechnung und Haushalt stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Themen, die mit der Ersatzschulfinanzierung im Zusammenhang stehen wie

  • Mietzins und refinanzierungsfähiges Raumprogramm
  • Genehmigung der Unterrichtstätigkeit von Lehrkräften und Seiteneinstieg,
    beamtenrechtliche Besoldung und Einstufung von Planstelleninhabern,
    tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Lehrkräften
  • Personalkostenberechnung für angestellte Lehrkräfte und Planstelleninhaber*innen
  • Stellenzuschläge
  • Beförderungsstellenberechnung

gehören ebenfalls zu unserem Beratungsportfolio.